Bevor man überhaupt züchten darf, muss man einige Grundvoraussetzungen erfüllen die der Club für französische Hirtenhunde vorgibt. Danach muss man sich natürlich auch weiter an die Zuchtordnung halten. Dazu gehören
auch Ausstellungen, unter den Seiten Aren vom Gänsweidsee und Angel von den Wölfen Wotan´s können
sie unsere Ausstellungsergebnisse sehen.
Hier mal ein paar Beispiele der Voraussetzungen in gekürzter Form:
- HD röntgen im Alter von mind. 12
Monaten, keinen stärkeren Befund als HD „B“
- Verhaltenstest mit mindestens 15 Monaten
- auf mindestens drei Ausstellungen die Bewertung „Sehr gut“ erhalten haben, davon
mindestens einmal in einer Erwachsenenklasse
- Zuchtzulassungsprüfung bestanden
- Züchtertagung für Zuchtanfänger teilgenommen
- Alle cfh Hunde, die zur Zucht eingesetzt werden, müssen innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem
Decktermin bei einem offiziellen FCI Richter vorgestellt werden.
- Für Hündinnen beträgt das Mindestalter für den Zuchteinsatz 24 Monate
- Nach vollendetem achten Lebensjahr sind sie nicht mehr zur Zucht zugelassen.
- Der Abstand zwischen zwei Würfen (Stichtag: Decktag) muss mindestens 12 Monate betragen. Bei 10 monatigem Zyklus (Läufigkeit) der Hündin können zwei Würfe hintereinander gezogen werden. In diesen Fällen ist nach zweimaliger Belegung jedoch grundsätzlich ein Abstand von mindestens 15 Monaten zum nächsten Deckakt einzuhalten.
- Eine Hündin darf maximal vier Würfe (egal mit wieviel Welpen) während des Zuchteinsatzes haben
detailliertere Quelle
-Rassespezifische Zuchtbestimmungen (RSZB)
für die Rasse Berger de Beauce